Ortsumgehung B 167 / B 158 Bad Freienwalde West - Planung

Die Planungen der B 167 Ortsumgehung Bad Freienwalde (Name des Projekts in der Planung: B 167 / B 158 Ortsumgehung Bad Freienwalde West) sind schon weit vorangeschritten. 2011 wurde die Linie der Trasse erstmals bestimmt und im Bundesverkehrswegeplan als Projekt B167/B158-G50-BB so festgelegt. Mit 21,9 Millionen Euro wurden die Gesamtkosten 2014 als Bruttokosten ohne Planungskosten angesetzt. Das Bauvorhaben wurde dann 2016 im Bundesverkehrswegeplan aufgrund des „Guten Kosten-Nutzen-Verhältnisses“ mit vordringlichem Bedarf eingestuft.

Mittlerweile wurde eine Weiterentwicklung dieses Entwurfs der Linienbestimmung für einen Grobentwurf veranlasst und Anfang 2019 mit der Entwurfsplanung der Trasse begonnen. Es wurden Vermessungsarbeiten im Untersuchungsgebiet vorgenommen und Kampfmitteluntersuchungen sowie Bodensondierungen durchgeführt. Die erste Stufe des Grobentwurfs wurde im Jahre 2020 fertiggestellt und beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingereicht und im Februar 2021 genehmigt. Schon 2022 sollen die Bad Freienwalder Stadtverordneten zu dem Bauvorhaben Stellung nehmen. Laut der Planungsgesellschaft DEGES betragen die Gesamtausgaben für das Bauvorhaben nach letzter Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 für die geplante Ortsumgehung Bad Freienwalde circa 77 Millionen Euro. Das ist die 3,5-fache Höhe der angedachten Kosten aus dem Jahr 2014. Es ist davon auszugehen, dass diese Kostenangabe vor dem Hintergrund aktueller Preissteigerungen für diverse Rohstoffe nicht die endgültige Summe für dieses Projekt sein wird.

Die baulichen Planungen

Ortsumgehung B 167 / B 158 Bad Freienwalde
Die geplante Ortsumgehung durchschneidet das LSG Bad Freienwalde (Waldkomplex) und soll vorbei am Teufelssee und durch das Hammerthal in Richtung Norden verlaufen.

Die B 167 / B 158 Ortsumgehung Bad Freienwalde West ist vom Forsthaus Bodenseichen südlich des Hammerthals bis zur Kreuzung an der B 158 (Kaufland/Obi) nördlich von Bad Freienwalde geplant. Die Umgehungsstraße soll auf etwa 6 Kilometern durch Teile des Freienwalder Stadtwaldes (Waldkomplex), circa 500 Meter vorbei am Teufelssee und durch das Hammerthal verlaufen.

Da die Trasse unmittelbar durch ein Waldgebiet führt, müssen hierfür Baumfällarbeiten auf einer Strecke von circa drei Kilometern durchgeführt werden. Aus Gründen der Verkehrssicherung kann es passieren, das mehr Bäume als anfangs vorgesehen, gefällt werden müssen.

Es soll eine zweispurige und in den höheren Lagen eine dreispurige Straße, zur Überholung von LKWs, gebaut werden. Diese Straße soll circa 8,5 Meter breit sein. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist es möglich, dass an den Rändern neben der Straße weitere Bäume gefällt werden müssen.

Brückenbauten Ortsumgehung B 167 / B 158
Auf der gesamten Strecke der geplanten Ortsumgehung B 167 / B 158 sollen insgesamt 14 Brücken errichtet werden. Über eine eventuelle Hochbrücke über das Hammerthal wird noch diskutiert.

Ein Höhenunterschied von bis zu 100 Metern mit einem Gefälle von teilweise 6,5 % muss auf einer Strecke von 2,5 Kilometern durch geplante Brücken überwunden werden. Auf der gesamten Strecke sollen insgesamt 14 Brücken errichtet werden.

12 der Brückenbauwerke leiten die Ortsumgehung über andere Straßen, Wege, Bahnstrecken und Gewässer. An einem Standort soll eine Grünbrücke errichtet werden, an einem weiteren eine Faunabrücke.

Es wird auch über eine Talbrücke über das gesamte Hammerthal diskutiert. Die Hochbrücke soll dann drei der insgesamt 14 Brücken „einsparen“. Neben den erwähnten 14 Brücken oder der diskutierten Talbrücke soll, wo nötig, ein sieben Meter hoher Lärmschutz gebaut werden.

Hinzu kommt der Umstand, dass die geplante Ortsumgehung in einem früheren Bergbaugebiet gebaut werden soll. Nach Dr. Reinhard Schmook gestaltet sich die Situation wie folgt: „Südöstlich des Teufelssees liegt das Altbergbaugelände des Alaunwerks, in dem bis 1862 unter Tage Alaunerz abgebaut wurde. Hier verlaufen in verschiedene Richtungen etliche Alaunstollen, die für den Straßenbau sicher eine ernst zu nehmende technische Hürde darstellen dürften.“
(Quelle: Dr. Reinhard Schmook; Geschichte des Hammerthals)

Die Prognosen

In Anbetracht der demografischen Entwicklung werden insbesondere in der Stadt Bad Freienwalde bis zum Jahr 2030 etwa 14,2 % weniger Einwohner leben. Gleichzeitig wird die Zahl der Einwohner über 65 Jahre um 26,5 % steigen, während die Zahl der Einwohner zwischen 15 und 65 Jahren um fast 30 % sinkt! Der Quellverkehr dürfte allein aufgrund sinkender Mobilität der älteren Einwohner abnehmen! Der Durchgangsverkehr Richtung Polen nimmt gemäß den Prognosen der PTV Group im Auftrag der Deges von 13.900 Fahrzeugen/Tag im Jahr 2019 auf 12.500 Fahrzeugen/Tag im Jahr 2030 ab. Hinzu kommt die steigende Elektromobilität, Verlagerung auf öffentliche Verkehrsmittel und steigende Treibstoffkosten, welche die wirkliche Dringlichkeit und Ausführung dieser Ortsumgehung infrage stellen. Vor dem Hintergrund der Forcierung von Elektromobilität dürfte auch der Tanktourismus Richtung Polen weiter sinken.

Der Schutzzweck des LSG

Dieser tiefe Einschnitt in ein auf natürliche Weise perfekt funktionierendes Waldsystem darf nicht einfach hingenommen werden! Die Freisetzung von Treibhausgasen muss schnellstmöglich reduziert werden. Dafür brauchen wir unseren Wald zum Bodenschutz und als CO2-Speicher! Die Straße, Brücken und Lärmschutzwände sind nicht nur eine Beeinträchtigung der Landschaft, sondern stehen auch in jeglichem Widerspruch zum Schutzzweck eines Landschaftsschutzgebietes.

„Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind (Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege).

Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchG Kapitel 1, § 1

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