Schutzgebiete in unmittelbarer Umgebung der Ortsumfahrung

Das Landschaftsschutzgebiet „Bad Freienwalde (Waldkomplex)“ erstreckt sich von Falkenberg/Mark und Cöthen im Norden, nach Bad Freienwalde und Altranft im Osten bis nach Sonnenburg und kurz vor Franzenhof im Süden sowie bis nach Platzfelde und Dannenberg/Mark im Westen.
Die Trasse ist im zentralen Bereich dieses Landschaftsschutzgebietes geplant, zwischen dem Forsthaus Bodenseichen nordwestlich der B 158 und der Eberswalder Straße oberhalb des Hammerthals. Der Waldkomplex soll somit zentral zerschnitten werden und das intakte, zusammenhängende Waldsystem wird unwiederbringlich zerstört!

Im Landschaftschutzgebiet befinden sich zudem, an die geplante Ortsumgehungsstraße angrenzende Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), welche besondere Schutzgebiete für Natur und Landschaft im Natura 2000-Netzwerk der Europäischen Union darstellen.

Mittelspecht im Waldkomplex
Der Erhalt sowie die Entwicklung der Artenvielfalt und der Arten selbst, wie hier der Mittelspecht, stehen an erster Stelle und ihre Lebensräume müssen ungestört und unzerstört erhalten bleiben.

In den FFH-Gebieten werden seltene, besonders schützenswerte und bedrohte Tier- und Pflanzenarten unter artspezifischen Bedingungen in Biotopen langfristig geschützt. Diese Gebiete dienen dem Erhalt sowie der Entwicklung der Arten und Artenvielfalt und müssen ungestört und unzerstört erhalten bleiben, auch wenn sie „nur“ an eine Umgehungsstraße angrenzen.

Tiere und Pflanzen kennen die Grenzen der Schutzgebiete nicht und werden an ihnen nicht Halt machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gesundheit und Verhalten der Arten durch Lärm, Abgase oder Bodenerosion nicht beeinträchtigt werden.

„Der Naturhaushalt ist in seinen räumlich abgrenzbaren Teilen so zu sichern, dass die den Standort prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie landschaftliche Strukturen, insbesondere Brandenburgs typische Landschaften und Naturräume wie großräumige Niederungs- und Feuchtgebiete, Fließe, Seenketten, Heiden, Ländchen, Hügelländer, Platten sowie geomorphologische Sonderbildungen einschließlich ihrer Übergangsbereiche erhalten, entwickelt oder, soweit erforderlich, wiederhergestellt werden.“

„Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume (Biotope) und sonstigen Lebensbedingungen sind auf einem ausreichenden Teil der Landesfläche zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder, soweit erforderlich, wiederherzustellen. Biotop-Verbundsysteme sind zu erhalten oder zu schaffen. Die natürlichen Wanderwege und Rastplätze der wild lebenden Tierarten sind zu erhalten oder, soweit erforderlich, wiederherzustellen.“

Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchG Kapitel 1, § 1

LSG Bad Freienwalde (Waldkomplex)
Im Landschaftsschutzgebiet befinden sich FFH-Gebiete. Die Beeinträchtigung der Schutzfunktion dieser Gebiete für seltene und gefährdete Arten kann langfristig nicht ausgeschlossen werden.

Betroffen hiervon sind vor allem das westlich der Trasse gelegene FFH-Gebiet „Sonnenburger Wald und Ahrendskehle“ (Teilstück Ahrendskehle) und das östlich gelegene FFH-Gebiet „Oderbruchrand Bad Freienwalde“.

Darüber hinaus sind für die FFH-Gebiete „Fledermausquartier Haus Bathesda“ und „Fledermauswinterquartier Schießgang“ noch keine abschließenden Aussagen über die nicht negative Beeinträchtigung der hier lebenden Fledermausarten vorhanden.

Im Norden an der Kreuzung B 158 (Kaufland/Obi) befindet sich angrenzend das Vogelschutzgebiet „Mittlere Oderniederung“. Ob in dem Gebiet der geplanten Trasse regionale Brutvögel und andere Vögel betroffen sind, kann noch niemand mit Sicherheit sagen.

Die Planungsgesellschaft DEGES sagt hierzu: „Durch die Optimierung der Linienführung konnte erreicht werden, dass besonders schutzwürdige Fauna-Flora-Habitate (FFH-Gebiete) nicht durchquert werden müssen. Baubedingt sowie nach Inbetriebnahme der Strecke sind direkte oder indirekte Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt möglich.“
(Quelle: Planungsgesellschaft DEGES - Projekt B 167 Ortsumgehung Bad Freienwalde; Unterpunkt Details - Linienverlauf).

Grün- und Faunabrücken

Es sollen sogenannte „FFH-Verträglichkeitsprüfungen“ im Rahmen der Planungen vorgenommen werden. Es ist auch eine Grünbrücke und eine Faunabrücke im Waldkomplex in die Planung mit einbezogen. Wichtig ist aber dabei vor allem der richtige Standort der Brücken, um den Tieren den möglichen Übertritt zu gewährleisten. Dabei müssen sie Anschluß an die Wege der Tiere nehmen, also dem Wildwechsel folgen. Diese Wildwechsel sind die ihnen bekannten Routen, die sie mitunter regelmäßig nutzen und welche sie in Gefahr für ihre Flucht benutzen.

Im Artikel vom 08. Mai 2021 der „Märkischen Oderzeitung“ heißt es laut dem ehemaligen Oberförster von Bad Freienwalde Joachim Naß: „Würde eine unmittelbar an der B158 umgesetzt, hätte sie keine Bedeutung für das Wild.“ Also muss der Standort der richtige für die Tiere sein, denn: „Sonst rennen sie nur gegen den Zaun.“ Joachim Naß befürchtet somit mehr Wildunfälle in der Gegend.
(Quelle: MOZ-Artikel vom 08. Mai 2021 „Förster befürchtet massive Folgeprobleme durch den Bau der Ortsumgehung Bad Freienwalde“)

Betroffene Schutzgebiete im Detail

LSG „Bad Freienwalde (Waldkomplex)“

Landschaftsschutzgebiet seit 1965

Gebiet: Falkenberg/Mark und Cöthen (Norden), Bad Freienwalde und Altranft (Osten), Sonnenburg bis kurz vor Franzenhof (Süden), Platzfelde und Dannenberg/Mark (Westen)
Gesamtfläche: 4267 Hektar (ha)
Fläche ohne NSG: 4230 Hektar (ha)
Schutzanordnung: Beschluss-Nr. 7-1/65 des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) vom 12.01.1965
Schutzstatus: festgesetzt

Besonderheiten:
6 Naturschutzgebiete der Kategorie „FFH-Gebiet“ befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Bad Freienwalde (Waldkomplex):
- Cöthener Fließtal
- Sonnenburger Wald und Ahrendskehle
- Oderbruchrand Bad Freienwalde
- Fledermausquartier Haus Bathesda
- Fledermaus-Winterquartier Schießgang
- Hutelandschaft Altranft-Sonnenburg

FFH-Gebiet „Sonnenburger Wald und Ahrendskehle“

Flora-Fauna-Habitat-Gebiet: FFH DE 3250-303

Besonderheiten:
- 8 Lebensraumtypen: u. a. alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche, Moorwälder, Hainsimsen-Buchenwald, Waldmeister-Buchenwald
- Lebensraum von: u. a. Heldbock (Rote Liste 1, vom Aussterben bedroht), Mopsfledermaus (Rote Liste 2, stark gefährdet), Bechsteinfledermaus, (Rote Liste 2, stark gefährdet), Teichfledermaus (Rote Liste D, Gefährdung unbekannten Ausmaßes), Großes Mausohr (Rote Liste 3, gefährdet)

FFH-Gebiet „Oderbruchrand Bad Freienwalde“

Flora-Fauna-Habitat-Gebiet: FFH DE 3249-302

Besonderheiten:
- 11 Lebensraumtypen: u. a. Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder, Kiefernwälder der sarmatischen Steppe, Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder, Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
- Lebensraum von: u. a. Mopsfledermaus (Rote Liste 2, stark gefährdet), Großes Mausohr (Rote Liste 3, gefährdet)

FFH-Gebiet „Fledermausquartier Haus Bathesda“

Flora-Fauna-Habitat-Gebiet: FFH DE 3249-303

Besonderheiten:
- Fledermauswochenstube und Fledermauswinterquartier in einem Seniorenzentrum
- Lebensraum von: Großes Mausohr (Rote Liste 3, gefährdet)

FFH-Gebiet „Fledermaus-Winterquartier Schießgang“

Flora-Fauna-Habitat-Gebiet: FFH DE 3250-306

Besonderheiten:
- Schießgang wurde nachträglich als Bunker hergerichtet
- Lebensraum von: Mopsfledermaus (Rote Liste 2, stark gefährdet), Bechsteinfledermaus, (Rote Liste 2, stark gefährdet), Großes Mausohr (Rote Liste 3, gefährdet)

Vogelschutzgebiet „Mittlere Oderniederung“

Vogelschutzgebiet der Europäischen Union: DE3453422

Besonderheiten:
- der frühere Überflutungsraum der Oder ist in großen Teilen nur dünn beiedelt
- heute überwiegend landwirtschaftliche Nutzung, ist aber kaum zerschnitten.
- das Gebiet zählt daher als vergleichsweise störungsarm und ist eine wichtige Vogelzuglinie
- Lebensraum/Zuggebiet von: unzähligen Vogelarten, z. B. Eisvogel, Prachttaucher, Tüpfelsumpfhuhn, Bruchwasserläufer, Teichrohrsänger, Temminckstrandläufer, Kormoran, Kiebitz

Naturdenkmal Rotbuche im Hammerthal

Naturdenkmal 39 des Landkreises Märkisch-Oderland. Ein für seine Art markanter Baum mit seltenem Stammumfang von circa 471 cm.

Naturdenkmal Stolze Kiefer im Hammerthal

Naturdenkmal 40 des Landkreises Märkisch-Oderland. Ein für seine Art markanter Baum mit seltenem Stammumfang von circa 275 cm.
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